2Ob158/17z—OGH Entscheidung
16. Mai 2018
…Erbe, dem die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen wurde, kann sich dann selbst eines Vertreters bedienen (2 Ob 103/98f = RIS-Justiz RS0110200). 4. Richtig ist zwar, dass der Nachlass vor der Einantwortung nicht Vermögen der Erben ist, sondern die Erben dem Nachlass, selbst wenn ihnen dessen…