JudikaturOGH

RS0109384 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2019

Die den Gegenstand des Feststellungsantrags bildenden Rechte oder Rechtsverhältnisse müssen einen von namentlich bestimmten Personen unabhängigen Sachverhalt betreffen. Es genügt die Behauptung, dass die dem Antrag zugrundeliegende Rechtsfrage für mindestens drei Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von Bedeutung ist.

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