JudikaturOGH

RS0109556 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Oktober 2018

Eine auf der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums beruhende Wertminderung ist auch bei anderen Sachen als Kraftfahrzeugen ein objektiver, ersatzfähiger Schaden. (Hier: Liegenschaft, die einer Hangrutschung ausgesetzt war.)

Rückverweise