JudikaturOGH

RS0109611 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2014

Nach § 7 Abs 1 IESG in der Fassung IRÄG 1994, BGBl 153/1994, besteht - sofern der Konkurs nach dem 1.3.1994 eröffnet wurde - keine Bindung mehr an eine "gewöhnliche" insolvenzrechtliche Feststellung der Forderung des Arbeitnehmers. Die insoweit rechtliche Feststellung entfaltet nur mehr dann eine Bindungswirkung, wenn sie auf einem kontradiktorischen Urteil oder einer mindestens sechs Monate vor Konkurseröffnung rechtskräftig gewordenen anderen Gerichtsentscheidung beruht.

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