JudikaturOGH

RS0109586 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2025

Die Befangenheit des abgelehnten Richters muss nicht zwingend bis zu seiner erstmaligen Befassung mit der Rechtssache zurückreichen. Der Ausspruch über die Nichtigkeit muss sich in seinem zeitlichen Wirkungsbereich mit jenem über die Befangenheit decken.

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