RS0109821 – OGH Rechtssatz
Eine quer zur Fahrbahn als Absperrung auf zwei Holzpflöcken angebrachte Kette ist ein Werk im Sinne des § 1319 ABGB.
…stürzt (6 Ob 626/80 = SZ 53/143 mwN; s auch die noch wesentlich weiter gehende Entscheidung 2 Ob 357/97g = JBl 1998, 715 [krit Koziol ], die eine schlecht erkennbare Straßenabsperrung als im Sinne des § 1319 ABGB…
… 1319 ABGB Analogie zulässig ist und jede Schadensverursachung durch typische Gefahren eines Werkes unter diese Bestimmung zu subsumieren sind (2 Ob 357/97g = JBl 1998/715 [Koziol]). Um eine solche typische Gefahr handelt es sich aber, wenn auf der gegenüber dem angrenzenden Gelände nicht ausreichend hohen Mauerumrandung…
…§ 1319a ABGB als Spezialnorm § 1319 ABGB verdrängt. Dies gilt, wie der Oberste Gerichtshof in den Entscheidungen 2 Ob 357/97g, JBl 1998, 715 ( Koziol ) = ZVR 1999/80 und 2 Ob 281/01i, JBl 2002, 463 = RdW 2002/273 …
…dass im Falle einer quer zu einem Weg gespannten Kette die Anwendbarkeit des § 1319 ABGB bejaht wurde (2 Ob 357/97g), doch braucht auf diesen völlig anders gearteten Fall hier nicht eingegangen zu werden. Von der einhelligen Rechtsprechung wurden auch unvorhersehbare Vertiefungen im Zuge von Fahrbahnen…
…§ 1319a ABGB als Spezialnorm § 1319 ABGB verdrängt. Dies gilt, wie der Oberste Gerichtshof in den Entscheidungen 2 Ob 357/97g, JBl 1998, 715 (Koziol) = ZVR 1999/80 und 2 Ob 281/01i, JBl 2002, 463 = RdW 2002/273…
…an einem im Zuge des Weges befindlichen Objekt habe, blieb dahingestellt. In der Folge hat der erkennende Senat in der Entscheidung 2 Ob 357/97g (= JBl 1998, 715 [Koziol] = ZVR 1999/60) dargelegt, dass sich die Bestimmung des § 1319a ABGB durch die Interressenneutralität des Halters begründen…
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