JudikaturOGH

RS0109538 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Februar 1998

Steht die Inkontinenzversorgung des Versicherten in keinem Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung, ist sie nicht geeignet, das Gebrechen zu beseitigen, zu bessern oder auf sonstige Weise im Sinne einer Verhütung von Verschlimmerungen dieser Krankheit zu beeinflussen und ist die Gesundheit des Versicherten durch die - nicht gravierende - Inkontinenz auch nicht beeinträchtigt, so scheidet eine Sachleistungsgewährung aus dem Titel "Heilbehelfe" nach § 137 ASVG aus.

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