JudikaturOGH

RS0109336 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juli 2012

§ 183 ASVG regelt die Neufeststellung der Versehrtenrente und stellt für diesen Bereich bezüglich der Entziehung eine Sonderbestimmung gegenüber § 99 ASVG dar (SSV-NF 6/71).

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