JudikaturOGH

RS0109229 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 1998

Wird bei Abschluß eines Vergleiches durch Vereinbarung eines Testiergebotes oder Testierverbotes in die Testierfreiheit eingegriffen, so bewirkt dies Unmöglichkeit im Sinne des § 878 ABGB.

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