3Ob126/17a—OGH Entscheidung
25. Oktober 2017
…nicht anzuwenden. 1.2. Ebensowenig ist § 341 Abs 1 Satz 2 EO nach gefestigter Rechtsprechung auf Gast- und Schankgewerbe anzuwenden (RIS-Justiz RS0109062), was im Übrigen vom Verpflichteten gar nicht in Zweifel gezogen wird. 1.3. Gleichgültig, ob man das Unternehmen des Verpflichteten als Gast- bzw Schankbetrieb oder als…