Erbauseinandersetzung um Schenkung und Pflichtteilsergänzungsanspruch—OLG Wien Entscheidung
14R51/25k04. August 2025
…verlässlich erkennen lässt, was der Berufungswerber erreichen will. Der Umfang der Anfechtung kann auch unter Heranziehung des gesamten Vorbringens ermittelt werden (vgl RIS-Justiz RS0042142, RS0109220, RS0036410, RS0042160 [insb T5], RS0042215). Dadurch kann sich daher grundsätzlich auch ergeben, dass ein in Anfechtungserklärung und/oder Berufungsantrag genannter Spruchpunkt tatsächlich nicht bekämpft…