JudikaturOGH

RS0109269 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Dezember 1997

Für Kosten für die Inanspruchnahme eines ausländischen Wahlarztes gebührt dem Versicherten Kostenerstattung nach § 131 Abs 1 ASVG, sofern die Untersuchung und Behandlung durch den ausländischen Arzt nicht im Rahmen einer Anstaltspflege erbracht wird.

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