Kostenentscheidungen der zweiten Instanz sind im Umfang des § 38 Abs 3 ZPO auch dann nicht mittels Revisionsrekurses anfechtbar, wenn die zweite Instanz insoweit erstmals entschieden hat.
…ZPO Rz 139 mit Judikaturnachweisen), etwa einen vollmachtslos einschreitenden „Scheinvertreter“ (1 Ob 362/97k = SZ 70/246; RIS Justiz RS0108950).…
… 528 Abs 2 Z 3 ZPO absolut unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zweiter Instanz erstmals entschieden hat (RIS Justiz RS0108950).…
…sich auf sämtliche Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird, auch wenn das Rechtsmittelgericht erstmals über einen Kostenanspruch entscheidet (RIS-Justiz RS0044233, RS0108950). Zur Verdeutlichung sei angemerkt, dass die akzessorische Kostenentscheidung ohnedies auch mit dem Beschluss aufgehoben wird. Der Rekurs der Klägerin ist im Sinne des in jedem…
…der zweiten Instanz über den Kostenpunkt erstreckt sich auf sämtliche Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird (RS0044233 [T 15], RS0110033, RS0108950, RS0007695; RS0085813).…
…Form über Kosten abgesprochen wird, daher auch auf Formalbeschlüsse, mit denen etwa die Zurückweisung eines Kostenrekurses erfolgt (RIS-Justiz RS0044233 [T 15], RS0110033, RS0108950, RS0007695 u.a.). Oberlandesgericht Graz, Abteilung 6…
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