Die gesonderte Anfechtbarkeit einer Option beziehungsweise Offerte mit unbestimmter Bindungsfrist schließt die spätere Vertragsanfechtung aus, wenn die Ausübung der Option beziehungsweise die Annahme des Anbots erst mehr als drei Jahre nach Einräumung der Option beziehungsweise Zugang der Offerte erklärt wurde.
Rückverweise