RS0108985 – OGH Rechtssatz
§ 16 Abs 2 Z 3 alte Fassung MRG verlangt für die Einstufung einer Wohnung in die höherwertige Kategorie (anstatt in die Ausstattungskategorie D) (neben einer Wasserentnahmestelle) nur ein "Klosett im Inneren". Es kommt dabei auf den zeitgemäßen Standard des Klosetts nicht an (MietSlg 47/27).