JudikaturOGH

RS0109069 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2001

Die Kürzung des Kostenerstattungsanspruchs bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes für "eine" Ordination mit 2/5 der in Betracht kommenden pauschalierten Grundvergütung (Fallpauschale) steht nicht im Widerspruch zu § 131 ASVG. Der Gesetzgeber geht nämlich nicht vom Grundsatz einer vollen Kostenerstattung im Sinne einer Gleichbehandlung von Vertragsärzten und Wahlärzten aus.

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