RS0108874 – OGH Rechtssatz
Durch die Annahme der Gewerbsmäßigkeit wird auch die Gewinnsucht mitumfaßt, sodaß die zusätzlich erschwerende Annahme von "Suchtgifthandel aus reiner Gewinnsucht, ohne selbst süchtig zu sein" neben Gewerbsmäßigkeit gegen das Doppelverwertungsverbot verstößt.