JudikaturOGH

RS0108874 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2000

Durch die Annahme der Gewerbsmäßigkeit wird auch die Gewinnsucht mitumfaßt, sodaß die zusätzlich erschwerende Annahme von "Suchtgifthandel aus reiner Gewinnsucht, ohne selbst süchtig zu sein" neben Gewerbsmäßigkeit gegen das Doppelverwertungsverbot verstößt.

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