RS0108681 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Daß die Vereinbarung des Erfüllungsortes nach § 88 Abs 1 JN urkundlich nachgewiesen werden muß, ist nicht maßgebend, wenn Art 5 LGVÜ § 88 JN vorgeht, da Art 5 LGVÜ kein derartiges Erfordernis kennt.
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