JudikaturOGH

RS0108711 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 1997

Bei der Gewährung von Kuraufenthalten handelt es sich in allen Fällen (auch in denen des § 155 ASVG) nicht um Pflichtleistungen der Versicherungsträger, vielmehr liegt die Entscheidung über die Gewährung dieser Maßnahme in deren pflichtgebundenem Ermessen; dem Versicherten steht gegen die Verweigerung kein Rechtsschutz zur Verfügung (SSV-NF 7/76).

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