JudikaturOGH

RS0108638 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 1997

Da die Geringfügigkeit einer Beschäftigung nach § 5 Abs 2 ASVG ausschließlich nach dem daraus erzielten Entgelt definiert wird, kommt es auf die im Rahmen dieser geringfügigen Beschäftigung verrichtete Arbeitszeit nicht an.

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