RS0108634 – OGH Rechtssatz
Durch § 253b Abs 1 Z 4 ASVG wird klargestellt, daß eine sonstige selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit das Entstehen des Anspruchs auf vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer nicht hindert, wenn das Erwerbseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 2 lit c ASVG nicht übersteigt.