Die Übertragung der gesamten Obsorge an Pflegeeltern kommt nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel der Kindeswohlförderung in Betracht (vergleiche SZ 64/119).
…nur bei akuter Kindeswohlgefährdung in Betracht kommt, sodass eine solche Maßnahme nur als ultima ratio gerechtfertigt ist (2 Ob 295/97i = RIS-Justiz RS0108442; Fischer-Czermak in Kletečka/Schauer , ABGB-ON 1.00 § 186a Rz 2; Barth/Neumayr in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang³ § 186a…
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