JudikaturOGH

RS0108779 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 1997

Aus der im § 72 Abs 2 StGB normierten Gleichstellung des Lebensgefährten mit Angehörigen kann keinesfalls abgeleitet werden, daß dessen Rechtsstellung mit jener des Ehegatten ident ist.

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