Die Zweckmäßigkeit von Kosten ist ex ante zu beurteilen.
Rückverweise
…bei Unterbleiben dieser dem Standard entsprechenden Nachforschungen den Einwand gefallen lassen, die Kosten seien zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig gewesen (vgl RS0110254 [T2, T3]; vgl RS0108446). [2] 1.2. Die Auslegung des Begriffs der „zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten“ gemäß § 1 Abs 2 Z 4 IESG…
…eines objektiven Maßstabs vorzunehmen ( Obermaier aaO Rz 208; M. Bydlinski in Fasching/Konecny ³ § 41 ZPO Rz 20; RIS-Justiz RS0036038; RS0108446). Zu ersetzen sind all jene Kosten, deren Aufwendung gemessen am Verfahrensziel zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zweckmäßig erscheinen mussten ( M. Bydlinski aaO § 41 ZPO…