JudikaturOGH

RS0108448 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 2004

Im Anfechtungsverfahren nach § 106 ArbVG ist zunächst zu prüfen, ob ein Entlassungsgrund vorliegt. Wird diese Frage bejaht, kommt es auf die geltend gemachten Anfechtungsgründe überhaupt nicht an.

Rückverweise