RS0108656 – OGH Rechtssatz
Die Konkurseröffnung über das Vermögen des Mehrheitseigentümers jenes Hauses, für das gemäß § 6 Abs 2 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 2 MRG ein Zwangsverwalter bestellt werden soll, ist kein Grund, das außerstreitige Verfahren zu unterbrechen.