RS0108586 – OGH Rechtssatz
Für die Ansicht, im Falle einer Unternehmensverpachtung im Sinne des § 46a Abs 3 MRG werde das Recht zur (weiteren) Mietzinsanhebung durch eine nach Verpachtung vereinbarte Mietzinserhöhung ausgeschlossen, gibt es keine gesetzliche Deckung.