JudikaturOGH

RS0108292 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 2011

Der verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsschutz (Art 5 StGG und Art 1 des 1.ZProtEMRK) gilt nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichteshofes nur für "vermögenswerte Privatrechte", nicht jedoch für öffentlich-rechtliche (wie etwa sozialversicherungsrechtliche) Ansprüche. Forderungen aus dem Sozialversichungsverhältnis sind demnach kein Schutzobjekt der Eigentumsgarantie.

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