Der Umfang der Pflichten des Machthabers richtet sich nicht nur nach dem Wortlaut des Auftrags, sondern nach dem ihm bekannten Geschäftszweck (so schon SZ 34/153).
Rückverweise
…Rummel/Lukas/Geroldinger 4 § 1009 ABGB Rz 8). Überdies ist der dem Machthaber bekannte Geschäftszweck bei der Ermittlung des Gegenstands der Geschäftsbesorgung zu beachten (RS0108642). 3.5 Gegenstand der Geschäftsbesorgung war hier die Beauftragung eines Privatsachverständigen zur Unterstützung in technischen Fragen bei der Führung des Vorprozesses. Dass ein Privatsachverständiger zu einem…