JudikaturOGH

RS0109468 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 1997

Ein gravierender Verstoß gegen die in § 9 Abs 1 RAO normierte Treuepflicht liegt vor, wenn der Disziplinarbeschuldigte den Auftrag auf Durchführung der Verbücherung des Veräußerungsverbotes unterläßt und am Bruch des jedenfalls obligatorisch wirkenden Veräußerungsverbotes mitwirkt.

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