Gegen § 153 Abs 1 ASVG hegt der Verfassungsgerichtshof keine Bedenken der Verfassungswidrigkeit (VfSlg 13.133 = SozSi 1992, 572).
Rückverweise
…selbst ausdrücklich der Satzung übertragen ist (RIS Justiz RS0114698). Der Verfassungsgerichtshof hegt gegen § 153 Abs 1 ASVG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (RIS Justiz RS0108529). Das Berufungsgericht hat diese Rechtsprechung bei seiner Entscheidung beachtet, der Revisionswerber stellt sie nicht in Frage. 3.1 Der Revisionswerber vertritt die Ansicht, dass die bei…