10ObS2/06a—OGH Entscheidung
17. Februar 2006
…einen - gar nicht weiter zu prüfenden - rechtlichen Anspruch auf Unterhalt ankommt, sofern nur ein Unterhaltsbedarf besteht (SSV-NF 16/37 mwN ua; RIS-Justiz RS0108427, RS0108428). Sowohl der Gesetzeswortlaut des § 258 Abs 4 lit d ASVG als auch die Gesetzesmaterialien stellen darauf ab, dass die erbrachten Leistungen einen Unterhaltsbedarf decken…