JudikaturOGH

RS0108304 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2022

Ein Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles oder, daß ein Arbeitsunfall im Sinne des § 175 ASVG vorliegt, ist nur im Sinne der nach § 65 Abs 2 ASGG (im Verwaltungsverfahren: § 367 Abs 1 ASVG) zulässigen Feststellung zu verstehen und in diesem Sinne zu modifizieren.

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