JudikaturOGH

RS0107976 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 2016

Sämtlichen Fallgruppen des § 176 Abs 1 Z 2 ASVG ist gemeinsam, daß es sich stets und ausschließlich um personenbezogene Aktivitäten handeln muß. Die Hilfeleistung muß jedenfalls Menschen, nicht etwa bloß Tieren gelten.

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