JudikaturOGH

RS0108290 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juli 1997

Änderungen der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Zeit vor Bescheiderlassung können auch ohne die Einschränkung des § 183 ASVG berücksichtigt werden; auch aus § 203 Abs 1 ASVG ist das Erfordernis einer mehr als dreimonatigen Dauer einer solchen Änderung nicht abzuleiten.

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