4Ob23/20s—OGH Entscheidung
21. Februar 2020
…Namen gerichtlich geltend machen kann. 8.3 Nach österreichischem Verständnis betrifft die Aktivlegitimation den Grund des Anspruchs und ist daher eine Frage des materiellen Rechts (RS0122730; RS0107961). Das Argument, die Aktivlegitimation sei öffentlich rechtlicher Natur und daher jedenfalls nach österreichischem Recht zu beurteilen, begründet daher ebenfalls keine erhebliche Rechtsfrage. IX. Zur…