JudikaturOGH

RS0107683 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 2011

Eine Schenkung auf den Todesfall unterliegt nicht dem § 785 ABGB. Die geschenkte Sache ist im Nachlass vorhanden, sodass sie bei Ermittlung des Nachlasspflichtteils mitzählt.

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