RS0107919 – OGH Rechtssatz
Eine Derogation des § 133 Abs 3 ArbVG durch § 2 a Abs 3, 4 BThPG liegt nicht vor, weil diese Gesetzesbestimmungen weder im Verhältnis Generaltatbestand zu Spezialtatbestand stehen noch widersprechende Rechtssätze enthalten.