JudikaturOGH

RS0107801 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Da der zahlenmäßige Anspruch für eine bestimmte Pflegegeldstufe durch das Gesetz als Fixbetrag bestimmt ist, liegen die Voraussetzungen für eine Entscheidung dem Grunde nach im Sinne des § 89 Abs 2 ASGG nicht vor, es ist der klagenden Partei vielmehr im Urteil der Betrag zuzusprechen, der der Pflegegeldstufe entspricht, in der die Einstufung erfolgt.

Rückverweise