RS0107799 – OGH Rechtssatz
Das Bereithalten einer großen Suchtgiftmenge zum Zweck der Weitergabe ist strafbarer Versuch des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SGG, wenn es dem gewollten Inverkehrsetzen unmittelbar vorangeht.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden