Werden gegen einen Anspruch, aufgrund dessen eine Exekution auf Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt wird, Einwendungen nach § 35 EO erhoben, ist die Behauptung und Bescheinigung eines Vermögensnachteiles im Sinne des § 44 Abs 1 EO entbehrlich.
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