Ein Geständnis ist ganz allgemein nicht nur unwirksam, sondern liegt auch gar nicht vor, wenn die Unrichtigkeit der als zugestanden angenommenen Tatsache sich aufgrund des Akteninhaltes eindeutig ergibt.
Rückverweise
…Tatsachenvorbringen „durch die vorliegenden Beweise widerlegt wird“), zum Entfall der Bindung des Gerichts an offenkundig unrichtige Geständnisse (7 Ob 130/08f; RIS-Justiz RS0107489), zum Entfall der Zustimmungsfiktion bei Verstoß gegen zwingend gesetzliche Vorschriften gemäß § 56 Abs 2 und Abs 3 EO (Jakusch in Angst, EO 2 §…
…im konkreten Fall gegebenen Umständen nicht zu folgen. Das angenommene Geständnis ist nicht bloß unwirksam, sondern es liegt in Wahrheit gar nicht vor (RIS Justiz RS0107489). Diente die Anwendung des § 266 ZPO nicht der Gewinnung der Entscheidungsgrundlage, war die fehlerhafte Anwendung unrichtige rechtliche Beurteilung, die im Revisionsverfahren wahrgenommen werden kann…
…A) sowie der Gewährung einer Alterspension (./D) steht. Eine Außerstreitstellung ist aber unbeachtlich, wenn sich die Unrichtigkeit der zugestandenen Tatsache aufgrund des Akteninhalts eindeutig ergibt (RS0107489). Um den Umfang der Zession nach § 332 Abs 1 ASVG bestimmen zu können, wird daher – zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung (RS0037300 [T21…
…Einkommen von 1.180 EUR, kann schon deshalb nicht angenommen werden, weil eine solche Annahme den insofern klaren und eindeutigen Feststellungen des Erstgerichts widerspräche (RIS Justiz RS0107489). Danach hat die Mutter von 1. 10. 2006 bis 19. 7. 2007 Arbeitslosengeld von 39,31 EUR täglich und seit …
…Kläger für die Prüfung der Anrechnung der Vordienstzeiten durch die Beklagte den jeweiligen Dienstvertrag samt Vordienstzeiten-Beiblatt benötigt, bindet hier daher nicht (vgl RIS Justiz RS0107489). 4.3. Die Frage der Einsicht in die Arbeitsverträge durch den Betriebsrat wird in der Literatur kontroversiell diskutiert. Ein Teil vertritt die Ansicht, dass Arbeitsverträge vom…