JudikaturOGH

RS0107315 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Mai 1997

Bei Beurteilung des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr fällt ins Gewicht, daß vom Beschuldigten, einem Suchtgiftverkäufer, eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht (§ 180 Abs 3 StPO).

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