Bei Beurteilung des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr fällt ins Gewicht, daß vom Beschuldigten, einem Suchtgiftverkäufer, eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht (§ 180 Abs 3 StPO).
Rückverweise
…einer derartigen Tat einhergehende Gefahr (auch) für Leib und Leben von Menschen besonders zu berücksichtigen (§ 173 Abs 3 Satz 2 StPO; vgl RIS-Justiz RS0107315). Die Gefahr weiterer Tathandlungen ergibt sich letztlich aus der tristen finanziellen Situation des Beschuldigten (ON 26,1), der trotz des mehrfach wegen strafbaren Handlungen nach dem…
…ins Gewicht, dass von Suchtgiftverkäufern eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht (§ 173 Abs 3 zweiter Satz StPO; RIS-Justiz RS0107315). Entgegen der Ansicht des Beschuldigten indiziert die nun inkriminierte Tatbegehung trotz der bislang letzten Verurteilung durch das Landesgericht Linz am 23. Jänner 2024, Hv*, zu…