Bei Beurteilung des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr fällt ins Gewicht, daß vom Beschuldigten, einem Suchtgiftverkäufer, eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht (§ 180 Abs 3 StPO).
Rückverweise
…ins Gewicht, dass von Suchtgiftverkäufern eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen ausgeht (§ 173 Abs 3 zweiter Satz StPO; RIS-Justiz RS0107315). Entgegen der Ansicht des Beschuldigten indiziert die nun inkriminierte Tatbegehung trotz der bislang letzten Verurteilung durch das Landesgericht Linz am 23. Jänner 2024, Hv*, zu…