JudikaturOGH

RS0107874 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2024

Der Rechtsmittelausschluss nach § 25 zweiter Satz JN gilt dann nicht, wenn das Verfahren trotz erfolgreicher Befangenheitsanzeige des Richters nicht oder nur teilweise für nichtig erklärt wurde. Freilich sind auch in einem solchen Fall die Grenzen des § 528 Abs 1 ZPO zu beachten.

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