§ 1299 ABGB begründet keine besonderen Pflichten, sondern hebt nur den Verschuldensmaßstab an; er ist für sich kein Schutzgesetz.
…hebe nur den Verschuldensmaßstab an, sei aber für sich kein Schutzgesetz. Die Pflicht selbst beruhe auf einem Vertrag oder unmittelbar auf dem Gesetz (RIS Justiz RS0107870). Die Klägerin stelle auch nicht dar, inwiefern die Elft und Zwölftbeklagten sie entgegen einem ihnen konkret erteilten Beratungsauftrag falsch beraten haben sollten. 4. Schadenersatzanspruch…
…begründet keine besonderen Pflichten, sondern hebt nur – im Vergleich zu § 1297 ABGB – den Verschuldensmaßstab an. Er ist für sich kein Schutzgesetz (RS0107870). 3.2 Gemäß § 19 Abs 1 Tierärztegesetz darf ein Tierarzt Zeugnisse und Gutachten nur nach gewissenhafter Erhebung und Untersuchung und unter genauer…
…prinzipiell auch der maßgerechte im Sinn dieser Bestimmung ist (RS0026535). § 1299 ABGB begründet keine besonderen Pflichten, sondern hebt nur den Verschuldensmaßstab an (RS0107870). Er normiert keine Beweislastumkehr (RS0026211). Grundsätzlich trifft den Geschädigten die Beweislast für den Kausalzusammenhang; dies gilt auch nach § 1298 ABGB. Die Beweislastumkehr…
Rückverweise