JudikaturOGH

RS0107316 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 2004

Unter den gegebenen Umständen würde bereits das einmalige Einführen eines Gabelstiels in die Scheide der Frau den inkriminierten zweiten Deliktsfall des § 201 Abs 2 StPO herstellen.

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