Wurde dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen, handelt der Masseverwalter in dem gegen jenen von einem Absonderungsgläubiger betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren (Liegenschaft) als gesetzlicher Vertreter des Verpflichteten.
…die Vertretung und Wahrung der Interessen des Schuldners obliegt (vgl 4 Ob 2397/96w; 1 Ob 209/14p; RIS Justiz RS0106041; RS0107698; Schubert in Konecny/Schubert , KO § 3 Rz 9), was auch im Zusammenhang mit der Abtretung einer Forderung gilt (7 Ob …
…RS0065298, RS0019563). Schon nach der eindeutigen Textierung von Beilage ./H erfolgte die Abtretung an die Gemeinschuldnerin, die durch den Masseverwalter vertreten wird (RIS-Justiz RS0106041, RS0107698). Ob nun im Einzelfall eine Inkassozession oder nur ein Auftrag zur Eintreibung ohne Übertragung des Vollrechtes erteilt wird, ist eine Frage des Einzelfalls. Die Rechtsansicht…
…dem Gemeinschuldner aus dem Gemeinschaftsverhältnis zustehenden Rechte gehören; hinsichtlich des Massevermögens ist aber der Masseverwalter gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners (RIS Justiz RS0106041; vgl auch RS0107698). Naturgemäß stehen dem Masseverwalter aber deshalb auch alle jene Möglichkeiten offen, die dem Gemeinschuldner ohne Konkurs zur Verfügung gestanden wären. Der Masseverwalter ist daher auch…
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