RS0107670 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Zeiten des Bezuges einer deutschen Unfallrente sind nicht neutrale Monate im Sinne des § 234 Abs 1 Z 2 lit b ASVG, weil dort nur vom Anspruch auf eine Versehrtenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung die Rede ist.
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