RS0107441 – OGH Rechtssatz
Die Bestimmungen des oberösterreichischen Pflegegeldgesetzes hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegeldstufen 5 und 6 sowie die Definition des Begriffes des "außergewöhnlichen Pflegeaufwandes" in § 6 der EinstV zum oberösterreichischen Pflegegeldgesetz stimmen wortgleich mit den entsprechenden Regelungen zum Bundespflegegeld überein (§ 4 Abs 2 BPGG einerseits, § 6 EinstV andererseits).