Der Übernehmer eines Vermögens muss die im Zeitpunkt der Übernahme bereits eingetretene Unterbrechung der Verjährung durch Prozessführung gegen den Übergeber gegen sich gelten lassen. (Gegen SZ 13/160)
Rückverweise
…eingetretene Unterbrechung der Verjährung. Ansonsten kann der Erwerber alle Einwendungen aus dem Grundgeschäft erheben, auch wenn sich der Übergebende bisher nicht auf diese berufen hat (RS0107355 [T1]). [18] 5. Nach Auffassung der Klägerin sei dies anders zu beurteilen, wenn es sich bei der Verbindlichkeit des Übergebers zum Zeitpunkt des Schuldbeitritts…